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LAG Hamm, 21.01.1993 - 17 Sa 961/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Direktionsrecht; Arbeitsbedingung; Änderungsrecht
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 02.06.1992 - 1 Ca 1345/91
- LAG Hamm, 21.01.1993 - 17 Sa 961/92
Papierfundstellen
- NZA 1993, 704 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 1812/04
Unwirksame Tarifregelung bei Verstoß gegen zwingende Kündigungsschutzbestimmungen
- ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 (2) Ca 2811/05
Chefarztvertrag, Entwicklungsklausel, AGB-Kontrolle bei Altverträgen, Widerruf …
Abgesehen davon, dass die Entwicklungsklausel keine auf die Leistungen oder das Verhalten des Arbeitnehmers gestützte Widerrufsgründe enthält, stellt ein einseitiges Änderungsrecht, mit dem der Arbeitgeber den Organisationsplan des Unternehmens in bezug auf die bisherige Position des Arbeitnehmers aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers verschlechtern kann, eine unzulässige Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes dar (so LAG Hamm, Urt. v. 21.01.1993 - 17 Sa 961/92 -, NZA 1993, 704 im Leitsatz 2.). - ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
Muss der Chefarzt Kompetenzbeschneidungen durch den Krankenhausträger dulden?
Abgesehen davon, dass die Entwicklungsklausel keine auf die Leistungen oder das Verhalten des Arbeitnehmers gestützte Widerrufsgründe enthält, stellt ein einseitiges Änderungsrecht, mit dem der Arbeitgeber den Organisationsplan des Unternehmens in bezug auf die bisherige Position des Arbeitnehmers aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers verschlechtern kann, eine unzulässige Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes dar (so LAG Hamm, Urt. v. 21.01.1993 - 17 Sa 961/92 -, NZA 1993, 704 im Leitsatz 2.).